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KIG

Übersicht

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind ein System zur Bewertung und Klassifikation kieferorthopädischer Behandlungsbedarfe. Es dient dazu, den Behandlungsbedarf bei Zahn- und Kieferfehlstellungen objektiv zu erfassen und zu bewerten und hilft dabei, ob eine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Das KIG-System ist in fünf Hauptgruppen unterteilt, die jeweils verschiedene Untergruppen enthalten. Jede dieser Hauptgruppen repräsentiert eine spezifische Art von Zahn- oder Kieferfehlstellung. Die Einteilung erfolgt in eine Skala von 1 bis 5, wobei 1 den geringsten und 5 den höchsten Behandlungsbedarf darstellt.

Die fünf Hauptgruppen der KIG sind:


  1. Kreuzbiss (KIG 1): Diese Gruppe umfasst Fehlstellungen, bei denen die Zähne der oberen und unteren Zahnreihe im Seitenzahnbereich oder im Frontzahnbereich beim Zusammenbeißen nicht korrekt aufeinandertreffen. Ein Beispiel ist der Kreuzbiss, bei dem die oberen Zähne innen oder außen an den unteren Zähnen vorbeibeißen.

  2. Offener Biss (KIG 2): Hierbei handelt es sich um Fehlstellungen, bei denen die Frontzähne beim Zusammenbeißen nicht in Kontakt kommen und eine Lücke verbleibt. Dies kann sowohl die Frontzähne als auch die Seitenzähne betreffen. Ein offener Biss kann funktionelle Probleme beim Kauen und Sprechen verursachen.

  3. Tiefbiss (KIG 3): Diese Gruppe beschreibt Fehlstellungen, bei denen die oberen Frontzähne die unteren Frontzähne zu stark überlappen. Ein Tiefbiss kann zu Zahnfleischverletzungen und Kiefergelenksproblemen führen.

  4. Zahnengstand und Lücken (KIG 4): Diese Kategorie umfasst Fehlstellungen, bei denen die Zähne zu eng stehen oder Lücken aufweisen. Zahnengstand tritt auf, wenn der Platz im Kiefer für die Zähne nicht ausreicht, was zu Drehungen und Verschiebungen der Zähne führt. Lücken entstehen, wenn zu viel Platz im Kiefer vorhanden ist.

  5. Verlagerung der Zähne (KIG 5): Diese Gruppe betrifft Zähne, die sich nicht an der richtigen Stelle im Kiefer befinden oder komplett außerhalb der Zahnreihe liegen. Dazu zählen retinierte oder verlagerte Zähne, die im Kieferknochen verblieben sind oder an einer abnormen Position durchbrechen.

Die Einteilung der Fehlstellungen in die verschiedenen KIG-Stufen erfolgt anhand klar definierter Kriterien. Diese Kriterien umfassen beispielsweise die Messung von Abständen, die Auswertung von Röntgenbildern und die Beurteilung der funktionellen Beeinträchtigung.

Für eine Behandlung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, muss mindestens eine Einstufung in KIG 3 oder höher vorliegen. Die Einstufung erfolgt durch einen Kieferorthopäden, der anhand der KIG-Kriterien den individuellen Behandlungsbedarf feststellt. Das KIG-System bietet somit eine standardisierte Methode, um die Notwendigkeit kieferorthopädischer Maßnahmen zu bewerten und sicherzustellen, dass diese nur bei medizinischer Indikation durchgeführt werden.

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