Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind ein System zur Bewertung und Klassifikation kieferorthopädischer Behandlungsbedarfe. Es dient dazu, den Behandlungsbedarf bei Zahn- und Kieferfehlstellungen objektiv zu erfassen und zu bewerten und hilft dabei, ob eine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Das KIG-System ist in fünf Hauptgruppen unterteilt, die jeweils verschiedene Untergruppen enthalten. Jede dieser Hauptgruppen repräsentiert eine spezifische Art von Zahn- oder Kieferfehlstellung. Die Einteilung erfolgt in eine Skala von 1 bis 5, wobei 1 den geringsten und 5 den höchsten Behandlungsbedarf darstellt.
Die Einteilung der Fehlstellungen in die verschiedenen KIG-Stufen erfolgt anhand klar definierter Kriterien. Diese Kriterien umfassen beispielsweise die Messung von Abständen, die Auswertung von Röntgenbildern und die Beurteilung der funktionellen Beeinträchtigung.
Für eine Behandlung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, muss mindestens eine Einstufung in KIG 3 oder höher vorliegen. Die Einstufung erfolgt durch einen Kieferorthopäden, der anhand der KIG-Kriterien den individuellen Behandlungsbedarf feststellt. Das KIG-System bietet somit eine standardisierte Methode, um die Notwendigkeit kieferorthopädischer Maßnahmen zu bewerten und sicherzustellen, dass diese nur bei medizinischer Indikation durchgeführt werden.