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Gesetzlich versicherte Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine kieferorthopädische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, ab einem definierten Schwierigkeitsgrad. Seit dem 01.01.2002 gilt ein Indikationssystem (KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Es werden nur die Stufen KIG 3-5 von der GKV bezuschusst.

Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Stufen. Zunächst übernimmt die Krankenkasse beim ersten Kind 80% der Kosten, beim zweiten Kind 90% der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten kieferorthopädischen Behandlung. Die Praxis rechnet 80% der entstandenen Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Der Versicherte hat zunächst den verbleibenden Restbetrag von 20% als Eigenanteil zu zahlen. Diesen Betrag erstattet die Krankenkasse den Versicherten zurück, sobald der Abschluß der Behandlung bestätigt wird.

Für Erwachsene wird die kieferorthopädische Behandlung von der GKV nur dann übernommen, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, bei der eine kieferchirurgische Mitbehandlung erforderlich ist.

 

Privatversicherte Patienten

Wenn Sie privat versichert sind, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wieviel die Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt.

Tipp: Steuern

Die kieferorthopädische Behandlung gilt als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung wird schnell der sog. Freibetrag überschritten, die Kosten können Sie dann steuerlich geltend machen.

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